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dezembro 14, 2004

Dosenpfand verstößt gegen EU-Recht

Bundesrat stimmt schon am Freitag über eine Novelle des Pfandsystems ab. Die EU-Kommission begrüßt zwar grundsätzlich Pfandsysteme für den Umweltschutz, jedoch müssen sie mit den Regeln des EU-Binnenmarktes im Einklang stehen

Brüssel/Berlin - Vom Unterschreiten der Mehrwegquoten bis zum automatischen Auslösen der Pfandpflicht hätten vor allem die ausländischen Mineralwasserabfüller keine angemessene Frist erhalten, urteilten die Richter vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Sie seien dadurch benachteiligt worden. Damit verstößt die deutsche Regelung dem Recht der Europäischen Union.

Der Bundesrat will ohnehin schon am Freitag Veränderungen beschließen, die deutsches und europäisches Recht miteinander versöhnen sollen. Der deutsche Einzelhandel hält auch diese Korrekturen für nicht ausreichend und forderte eine Aussetzung der Abstimmung.

Die höchste richterliche Instanz in der EU gab einer Klage der EU-Kommission statt. Der zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen bot der Bundesregierung an, bei der Neugestaltung zusammenzuarbeiten.

Die EU-Kommission hoffe, daß der Bundesrat der Novelle am Freitag unverändert zustimmen werde, sagte EU-Binnenmarktexperte Tilman Lüder. Die Änderungen gingen „in die richtige Richtung“. Allerdings müsse das System beweisen, daß es ausländische Produzenten nicht benachteilige und daß es eine bundesweite Rücknahme von Dosen garantiere. Verheugens Sprecher Gregor Kreuzhuber betonte, die EU-Kommission begrüße Pfandsysteme als Instrument für den Umweltschutz. Solche Systeme müßten aber mit den Bestimmungen des Binnenmarktes in Einklang stehen.

Der EuGH war mit zwei Rechtssachen befaßt. Zum einen der Klage der Kommission (Aktenzeichen C-463/01) vom Dezember 2001 und einer Vorlage des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom Mai 2002 (Aktenzeichen C-309/02), das eine Klage zweier österreichischer Getränkehersteller verhandelt hatte.

Die Kommission hatte argumentiert, daß ausländische Abfüller von natürlichem Mineralwasser benachteiligt werden. Da sie laut EU-Recht zwingend an der Quelle abfüllen müssen, werden die Behälter über lange Strecken nach Deutschland transportiert. Da Mehrwegverpackungen wie Glasflaschen die Transportkosten dieser Anbieter deutlich erhöhen, lieferten sie das Wasser zumeist in Einwegverpackungen an. Das Gericht stellte fest, daß die Übergangsfristen vermutlich zu kurz waren und die Rücknahmesysteme nicht flächendeckend arbeiteten. WELT.de

Artikel erschienen am Di, 14. Dezember 2004

Publicado por esta às dezembro 14, 2004 04:02 PM