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dezembro 03, 2004
Bundestag verbietet Patente auf menschliche Gene
Der Bundestag hat die Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie beschlossen. Das Gesetz verbietet das Klonen von Menschen, den Eingriff in das menschliche Erbgut und Stoffpatente auf menschliche Gene. Im Gegenzug können genetische Veränderungen bei Tieren und Pflanzen patentiert werden.
Biotechnik: Bundestag beschließt Richtlinie für "Patente auf Leben"
Berlin - Die Biopatentrichtlinie der Europäischen Union wird auch in Deutschland umgesetzt. Der Bundestag stimmte am heutigen Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Union dem Gesetzentwurf der Regierung zu. Das Gesetz regelt, welche biotechnologischen Erfindungen patentiert werden dürfen und welche nicht. Dabei spielen sowohl ethische als auch wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle.
Das Gesetz besagt im Einzelnen, dass ein Patent nur für Erfindungen, nicht aber für Entdeckungen möglich ist. Nur biologisches Material, das mit einem technischen Verfahren isoliert oder neu hergestellt wird, kann patentiert werden, nicht aber die bloße Entschlüsselung eines Gens oder seiner Teile.
Das Klonen von Menschen ist verboten, ebenso wie Eingriffe in die Keimbahn bei Menschen und die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken. Für menschliches Erbgut gibt es dem Gesetz zufolge keine Stoffpatente. Das heißt: Bei menschlichen Genen oder Teilen von Genen, so genannten Gensequenzen, werden Patente nur vergeben, falls damit eine konkrete Anwendung verbunden ist - ein so genanntes Verfahrenspatent. Damit geht die rot-grüne Bundesregierung über die Vorlage der EU hinaus, die Stoffpatente auf menschliche Gene erlaubt.
Tierrassen und Pflanzensorten können nicht patentiert werden. Allerdings soll es Patente auf Erfindungen geben, deren technische Ausführung nicht auf eine bestimmte Sorte oder Rasse beschränkt ist - wie zum Beispiel ein Gen, das bei verschiedenen Pflanzensorten eine Resistenz gegen Schädlinge erzeugt. Für Tier- und Pflanzengene sind Stoffpatente erlaubt.
Lob von Regierung und Union, Protest von Greenpeace
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) nannte das neue Gesetz eine der wichtigsten Regelungen für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland. Auch der Gentechnikbeauftragte der CDU, Helmut Heiderich, lobte die Richtlinie: Erstmals würden konkrete ethische Vorgaben ins Patentgesetz aufgenommen. "Das ist ein Fortschritt", begründete Heiderich die Zustimmung der Union.
Greenpeace geht das neue Gesetz dagegen nicht weit genug. Es schränke zwar in Deutschland Patente auf menschliche Gene ein, habe aber keinen Einfluss auf die weit reichenden Patentvergaben des Europäischen Patentamtes. Die Bundesregierung müsse sich deshalb in Brüssel für ein europäisches Verbot der Patentierung von Genen und Lebewesen einsetzen. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte das Gesetz. Es bestehe die Gefahr, dass der bisher bei Pflanzen gültige Sortenschutz durch Patente verdrängt werde.
Im Juli 1998 hatte das Europäische Parlament die Biopatentrichtlinie nach fast zehnjährigen Beratungen verabschiedet. Sie ist für alle EU-Staaten verbindlich und musste bis zum 30. Juli 2000 in nationales Recht umgesetzt werden. Weil Deutschland dem nicht nachkam, leitete die EU-Kommission ein Verfahren wegen Vertragsverletzung ein. Am 28. Oktober stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die Bundesrepublik EU-Recht verletzt. Er kann nun in einem zweiten Urteil eine Geldstrafe von bis zu 800.000 Euro pro Tag verlangen. Das neue Gesetz soll das verhindern.
Der Gesetzentwurf muss noch zur Beratung in den Bundesrat, der die Vorlage aber nicht mehr stoppen kann.
Publicado por esta às dezembro 3, 2004 05:41 PM