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outubro 14, 2004

Wütende Kritik an EU-Kommission. Brüssel will strittiges VW-Gesetz durch Klage beim Europäischen Gerichtshof kippen

[Fonte: Die Welt]

Die Klage der EU-Kommission gegen das umstrittene VW-Gesetz hat in Deutschland zu einer Welle der Empörung geführt. Kritik an der Entscheidung Brüssels, die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, kam sowohl von der deutschen Bundesregierung als auch von Teilen der CDU.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte, daß das Gesetz mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sagte, das Vorgehen der EU-Kommission sei "so überflüssig wie ein Kropf". Die Bedenken der EU seien unbegründet.

Die Niedersachsen gehen davon aus, daß der Europäische Gerichtshof im Sinne des Landes entscheiden werde. Der niedersächsische Europa-Abgeordnete Garrelt Duin zeigt sich "erbost", daß die Kommission ihre eigenen Ansprüche der Beschäftigungsförderung "nicht sonderlich ernst" nehme.

Am Morgen hatte die EU-Kommission beschlossen, gegen das umstrittene Gesetz Klage einzureichen. Das Gremium schloß sich damit einer Empfehlung von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein an, der die deutsche Sonderregelung erstmals vor drei Jahren unter die Lupe genommen hatte. Bolkestein hält das Gesetz nicht mit den Regeln der EU konform, weil es sowohl den freien Warenverkehr als auch die Niederlassungsfreiheit begrenze. Zudem würden ausländische Investoren abgeschreckt.

Politische Beobachter in Brüssel vermuten im Vorgehen Bolkesteins einen Privatkreuzzug: Der Kommissar habe es Berlin und den deutschen Europaabgeordneten nie verziehen, daß sie sein liberales Übernahmegesetz ausgebremst hatten. Auch im Kreis der Kommissare war das Vorgehen Bolkesteins umstritten. So sollen sich die deutschen Kommissar Günter Verheugen (Erweiterung) und Michaele Schreyer (Haushalt), aber auch die Franzosen Jasques Barrot (Regionalpolitik) und Pascal Lamy (Handel) gegen eine Klage ausgesprochen haben.

Das VW-Gesetz aus dem Jahr 1960 war nach der Privatisierung Volkswagens formuliert worden. Durch eine Begrenzung der Stimmrechte auf 20 Prozent sollte der Einfluß des Landes Niedersachsen erhalten bleiben, das durch seinen Anteil von fast 20 Prozent der Stimmrechte eine Sperrminorität hat. Da wichtige Entscheidungen des Unternehmens wie Arbeitsplatzabbau, Verlagerung der Produktion ins Ausland oder Tarifabschlüsse einer Mehrheit von 80 Prozent bedürfen, geht ohne das Land nichts.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, daß der Bund und das Land unabhängig von der Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien im Aufsichtsrat vertreten sein müssen. Derzeit verfügt Niedersachsen über zwei Sitze im Aufsichtsgremium des größten Autobauers Europas. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), einst Landeschef in Niedersachsen, hat sich mehrmals persönlich für den Erhalt des Gesetzes stark gemacht.

Die EU-Kommission hatte lange versucht, Deutschland zu einer Änderung des Gesetzes zu bewegen. Doch die "unzureichenden Reaktionen" aus Berlin hätten nun zum Entschluß zu klagen geführt, heißt es in Brüssel.

Bereits im Frühjahr hatte die EU-Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die deutsche Sondervorschrift eingeleitet. Die nun eingereichte Klage ist die letzte Stufe dieses Verfahrens. Der EuGH kann das nationale Recht nicht ändern, aber Deutschland verpflichten, seine Gesetzgebung zu ändern. Mit einem Ende des Verfahrens wird frühestens in zwei Jahren gerechnet.

Publicado por jpdias às outubro 14, 2004 11:32 PM